Die Patenschaft:

Um die Kosten für den Lebensunterhalt der ca. 50 Kinder im Heim aufzubringen, ist die Gemeinde St. Peter auf die Übernahme von festen Patenschaften – auch über die Pfarrgrenzen hinaus – angewiesen. Zur Zeit hat das Projekt 34 Paten, die durch ihre monatlichen Zahlungen für die Versorgung eines Kindes aufkommen. Die eingegangenen Patenschaften beziehen sich aber nicht auf ein bestimmtes Kind, da auch die Möglichkeit besteht, dass Kinder das Heim nach einer gewissen Zeit wieder verlassen, wenn die Eltern es wünschen und in der Lage sind, ihre Kinder wieder selbst zu versorgen.

Leben noch Eltern, bzw. ein Elternteil oder Familienmitglieder, legt die Heimleitung größten Wert auf die Pflege dauerhafter Kontakte zu den Kindern, um sie nicht ihrer familiären Wurzeln zu berauben. Daher lädt die Heimleitung zweimal im Jahr zu Eltern- und Familientagen ein und schickt die Kinder, wenn es machbar ist, in den Schulferien nach Hause.

Eine Patenschaft für Ernährung, Kleidung und Ausbildung eines indischen Kindes im St. Peter-Kinderheim in Kartikulam beträgt monatlich 30,- EURO.

Es sind aber auch ohne weiteres Teilbeträge ab 10,- EURO im Monat möglich. Eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt wird jeweils zum Jahresende ausgestellt.

Um auch in Zukunft die Finanzierung des St. Peter-Kinderheims zu sichern, sind wir immer wieder auf neue Mithilfe angewiesen. Regelmäßige Zahlungen in Form von Patenschaften oder Spenden verhelfen uns zu einer größeren Planungs-Sicherheit und dazu, eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen.

Daher bitten wir Sie, uns in unserer Fürsorge um die indischen Kinder zu unterstützen. Laden Sie Sich das Antragsformular herunter.

Werden Sie Pate oder Förderer des St. Peter-Kinderheim in Keralaes lohnt sich.

Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Köln-Ehrenfeld - St. Peter-Kinderheim
Konto-Nr. 2082 246, Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98


Finanzierung des Kinderheims:

  • Durch regelmäßige monatliche Zahlungen von Paten der Kinder.
  • Durch Spendengelder anlässlich Familienfeiern, Jubiläen, Todesfällen u.a.
  • Durch vierteljährliche Türkollekten nach der Hl. Messe in St. Peter.
  • Durch besondere Aktivitäten von Gruppen oder Personen in unserer Gemeinde.
  • Durch Einnahmen aus verschiedenen Initiativen unserer Kindertagesstätte St. Peter.
Die Überweisung der zugesagten Spendengelder an das Kinderheim erfolgt jeweils zum Beginn eines Halbjahres, also in zwei Raten pro Jahr. Mitte eines jeden Jahres schickt der Heimleiter, nach Prüfung durch die Revisions-Abteilung seines Bistums, eine Jahres-Abrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres mit aufgeführten Einnahmen und den Positionen der Ausgaben, wie Ernährung, Kleidung, Schul- und Ausbildungskosten, Kosten für Strom, Telefon- und Postgebühren, Reparaturen, Instandhaltungen und anderes mehr.

In der Gemeinde St. Peter arbeitet seit 1983 ehrenamtlich ein Arbeitskreis für das Kinderheim in Indien, der keinerlei Verwaltungskosten verursacht, so dass die gespendeten Gelder in vollem Umfang den Kindern und dem Heim zugute kommen.

Alle Geldtransfers laufen über ein Konto der Kirchengemeinde, werden von einer zentralen Rendantur verwaltet und in regelmäßigen Zeitabständen von einem Revisor des Erzbistums Köln geprüft.